Immobilie zur Eigennutzung
Immobilie zur Eigennutzung – Hilfe bei Nachweis, Steuer und mehr
Immobilie zur Eigennutzung steuerlich verstehen
Gemäß § 22 Nr. 2 EStG bzw. §23 EStG könnte es sich beim Verkauf um ein privates Veräußerungsgeschäft handeln. In diesem Fall wird der Verkaufserlös als zu versteuerndes Einkommen gewertet. Ihr großer Vorteil: Wird ausschließlich und durchgängig die Immobilie zur Eigennutzung verwendet, sind Sie vor einer Versteuerung beim Immobilienverkauf geschützt. Um dies nutzen zu können muss man mindestens drei Jahre in dieser Immobilie eigenständig gelebt haben. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, können steuerliche Folgen entstehen.
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Nachweis zur Eigennutzung der Immobilie entscheidend
Hilfe beim Erwerb der Immobilie zur Eigennutzung
Anders als bei der Versteuerung des Verkaufserlöses einer Immobilie bringt der Erwerb einer Immobilie zur Eigennutzung einige Herausforderungen auf finanzieller und persönlicher Ebene mit. Hierzu gehören:
- Erfüllen Umfeld und Infrastruktur der Immobilie Ihre wohnlichen Ansprüche?
- Ist Ihr neues Zuhause altersgerecht für die Zukunft gestaltet?
- Reicht das Eigenkapital für einen Kauf in den geplanten Dimensionen aus?
Bei diesen und weiteren Fragen berät Sie FinanzierBar umfassend und entwickelt ein Finanzierungskonzept, das zu Ihnen passt. Verwirklichen Sie sich so Ihren Traum von der Immobilie zur Eigennutzung und genießen Sie in jeder Phase der Kredittilgung Sicherheit und eine gehobene Wohnqualität. Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie einfach unser Team!
Weiteres Wissenswertes über Immobilien zur Eigennutzung
Wann konkret muss ich Steuern bei Veräußerung einer Immobilie zahlen?
Zu versteuern ist der Verkauf der Immobilie, sofern es sich um ein Einkommen im Sinne des § 22 Nr. 2 EStG handelt. Bei einer geplanten Eigennutzung der Immobilie bleibt diese steuerfrei. Dies gilt speziell, wenn die Immobilie in diesem und den beiden vorherigen Jahren für Ihre Wohnzwecke genutzt wurde.
Sollten zehn Jahre zwischen dem Kauf der Immobilie (als „obligatorisches Rechtsgeschäft“) und dem geplanten Verkauf vergangen sein, sind ebenfalls keine Steuern zu zahlen. Durch Verstreichen dieser „Spekulationsfrist“ nimmt der Gesetzgeber nicht an, dass Sie die Immobilie zum Zwecke eines Einkommens veräußern möchten.
Wie lege ich die Eigennutzung plausibel dar?
Damit für die Immobilie zur Eigennutzung keine Versteuerung stattfinden, reicht im Regelfall der Nachweis durch das Einwohnermeldeamt aus. Nach einem BGH-Urteil (BFH-Urteil vom 27.06.2017, IX R 37/16) ist der Sachverhalt bei Zweit- und Ferienwohnungen umständlicher. Hier sollte vor der Veräußerung eine Steuerberatung genutzt werden, um nicht trotz Nachweis der Eigennutzung der Immobilie Steuern zu zahlen.
Die Eigennutzung muss nicht zwingend durch den Eigentümer erfolgen. Auch die unentgeltliche Überlassung an den eigenen Nachwuchs erfüllt die rechtlichen Vorgaben. Dies gilt im Regelfall nicht für andere Familienangehörige.
Wie sollte eine Immobilie zur Eigennutzung gestaltet sein?
Angehende Käufer sollten bei einer Immobilie zur Eigennutzung neben der Eignung der Immobilie die nähere Umgebung überprüfen. Speziell im steigenden Lebensalter sollten Supermarkt, Arzt, Apotheke oder Einrichtungen der Freizeit optimal und schnell erreichbar sein. Gleiches gilt für die direkte Nachbarschaft, um eine hohe Lebensqualität in der Immobilie zur Eigennutzung zu genießen.
Für Personen mit höherem Alter oder einer körperlichen Einschränkung rückt ein alters- oder behindertengerechter Charakter in den Vordergrund. Nachträgliche Umbaumaßnahmen sind denkbar, werden von Eigentümern jedoch als aufwändig und kostspielig empfunden. Tipp: Sollte die Immobilie in einer Umgebung mit attraktiven Mietkonditionen stehen, kann die eigene Anmietung zur lohnenswerten Alternative zum Immobilienkauf werden.
Was gilt bei Kündigung für den Eigenbedarf?
Bei einer Immobilie zur Eigennutzung ist die Steuer nicht die einzige rechtliche Herausforderung. Denken Sie im Laufe der Jahre über eine Eigennutzung der Immobilie nach, genießen aktuelle Mieter einen umfassenden Schutz. Die Kündigung wegen Eigenbedarf ist alleine erfüllt, wenn Sie oder Personen aus dem engeren Familienkreis die Immobilie zukünftig nutzen möchten.
Die Abwägung einer berechtigten Kündigung durch Eigenbedarf erfolgt stets im Einzelfall. Hierbei wird geprüft, ob sich der Wohnbedarf nicht anderweitig erfüllen lässt und der Wohnraum überhaupt hierfür geeignet ist. Grundsätzlich empfiehlt sich die Bewertung durch einen Fachanwalt für Immobilienrecht.